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Rauchverbot in der Jugendkirche PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von pierre roh   
Donnerstag, 17. Januar 2008
Bisher durften in der Öffentlichkeit weder Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch das Rauchen gestattet werden. An den Vorschriften ändert sich bis auf die Heraufsetzung der Altersgrenze auf unter 18-Jährige nichts. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden dennoch nicht mit einem Bussgeld belegt. Es kann allerdings ein Bussgeld für diejenigen geben, die an Jugendliche Tabak abgeben oder ihnen das Rauchen gestatten. Diese Vorschriften richten sich vor allem an Veranstalter oder Gewerbetreibende, die bei einem Verstoss mit einem Bussgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden können.
 
 
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