| Unser Portal wächst, leider auch die Unkosten. Von anfangs fünf Views sind es mittlerweile bis zu 3500 Anfragen pro Tag, mit steigender Tendenz. Innerhalb von zwei Jahren wuchs unsere Liste aller Jugendkirchenprojekte nach ACK von fünfzehn auf über 100 Initiativen, sie wird inzwischen jede Woche aktualisiert. Während unsere privaten Mittel und unser ehrenamtliches Engagement nicht mehr ausreichen, um die Erfordernisse zu bewältigen (Jahreskosten: 18.056 €), gelingt es nur zögerlich, Fundraising-Mittel zu erschließen, da Jugendkirchen im Wirtschaftsleben noch weitgehend unbekannt sind, hier muss erst Grundlagenarbeit geleistet werden. Ausgehend von der jugendlichen Zielkundschaft haben wir von Anfang an konsequent ökumenisch (nach ACK) gearbeitet. So konnten wir als Mitorganisatoren auch den Anstoß für die ökumenische Ausrichtung des erfolgreichen Jugendkirchen-Symposiums in Oberhausen (Sept. 05) geben. Andererseits sitzen wir mit der ökumenischen Ausrichtung leider auch zwischen allen Fördermöglichkeiten. Daher bitten wir Sie/Euch um eine passive Förder-Mitgliedschaft in unserem gemeinnützigen Träger-Verein Jugendkirchen-Netzwerk e.V. (entweder als Person oder als Institution) Für 10,- € monatlich (= Jahresbeitrag 120,- €) unterstützen Sie unsere Arbeit und helfen, für alle am Thema Interessierten das Internetportal weiter zu betreiben und den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Für finanzschwache Personen/Einrichtungen gilt einen ermäßigte Satz von 50 % = 5,- €/ Monat. Wir bieten dafür eine vierteljährliche Zusammenfassung der Jugendkirchen-Entwicklung in Deutschland, einen Jahresbericht, Einsicht in die jeweils aktuellste Liste der Jugendkirchen und bei Bedarf einmal im Jahr einen kostenlosen Vortrag, Beratung oder Workshop (nur gegen Fahrtkosten) zu Aspekten von Jugendkirche. Für weitere Auskünfte stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Die Passivmitgliedschaft kann per Tel.,Post, Fax oder Mail beantragt werden. Sie kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Der Beitrag kann per Überweisung, Dauerauftrag oder Abbuchungsermächtigung zur Verfügung gestellt werden. |